Das Dienstrad vom Chef
Dienstradleasing boomt und wir sind natürlich auch dabei. Hol dir dein DYB bequem als Jobrad oder BusinessBike und spare bis zu 40% des Anschaffungspreises.
Seit dem Jahr 2012 und einer unscheinbar wirkenden Gesetzesänderung gelten für Dienstfahrräder praktisch die gleichen steuerlichen Regeln wie für Dienstwagen, was besonders für Arbeitnehmer aber auch für deren Arbeitgeber durchaus attraktiv ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die bei einem Dienstradleasinganbieter registriert sind, können sich vergleichsweise preiswert ein Fahrrad zulegen, für die Unternehmen ist der Prozess praktisch kostenneutral.
Das Ganze wird durch die sogenannte Entgeltumwandlung ermöglicht, welche eben mit dem neuen Gesetz erweitert wurde. Die Leasingrate fürs Dienstrad wird dadurch direkt und bequem vom Bruttogehalt abgezogen – als Leasingnehmer fungiert dann der Arbeitgeber, der das Fahrrad dem Mitarbeitenden zur Nutzung anbietet.
Ein kleines Rechenbeispiel:
Wir nehmen ein DYB Rad für 1200€ und ein Bruttomonatsgehalt von 3000€ (Steuerklasse 1) als Grundlage.
Die monatliche Umwandlungsrate ist dann 38.08€, die vor dem Versteuern abgezogen wird.
Der geldwerte Vorteil, der nun dem Arbeitnehmer durch die Bereitstellung des Fahrrads entsteht, muss nur mit einem Prozent des Bruttopreises versteuert werden. Dem Arbeitnehmer fehlen unter dem Strich lediglich rund 22.30€ beim Nettolohn. Nach Ende der Vertragslaufzeit kann er zudem das Rad zum Restwert kaufen (rund 17% aktuell) oder einen neuen Vertrag abschließen.
Durch das Modell sparen Arbeitnehmer also in unserem Fall rund 36% und profitieren zusätzlich von einer tollen Versicherung sowie Serviceoptionen.
Alle weiteren infos zu Jobrad oder BusinessBike findest du unten auf der jeweiligen Seite.